Fehleinschätzung beim Jugendamt
Ein eingeschlagener Schädel war es nicht, aber trotzdem ist jetzt ein kleines Kind zum zweiten Mal seinen Eltern entzogen worden, weil diese es trotz ständiger Hilfestellung wieder nicht gebacken bekamen. Die vor Monaten bestellte Pflegemutter, die nachdem sie Bedenken äußerte und gegen das Jugendamt klagte, ihren Job verloren hat, hatte also vollumfänglich Recht!
Westfalen -Blatt vom 12.10.2007
Mit einer sozial-pädagogischen Kraft und einer Haushalts-Organisations-Trainerin soll das Jugendamt in den folgenden Monaten das Elternpaar tagtäglich betreut haben – ohne Erfolg. Die Versorgung des Kindes soll trotz massiver Hilfestellung nicht geklappt haben. Das, was Dagmar B. vorhergesehen hatte, passierte: Weil die Eltern nicht in der Lage waren, sich um das Kind zu kümmern, wurde es ihnen erneut weggenommen – diesmal dauerhaft.
Mit einer sozial-pädagogischen Kraft und einer Haushalts-Organisations-Trainerin soll das Jugendamt in den folgenden Monaten das Elternpaar tagtäglich betreut haben – ohne Erfolg. Die Versorgung des Kindes soll trotz massiver Hilfestellung nicht geklappt haben. Das, was Dagmar B. vorhergesehen hatte, passierte: Weil die Eltern nicht in der Lage waren, sich um das Kind zu kümmern, wurde es ihnen erneut weggenommen – diesmal dauerhaft.
Darf sie jetzt wieder als Pflegemutter tätig sein? Bekommt das Jugendamt gehörig einen auf den Deckel? Wird jetzt vielleicht mal angefangen auf Leute zu hören, die sich auskennen?
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