Vorfahrtsregelung: Hahnenkampstraße
Ich hatte die meiner Meinung nach etwas undurchsichtige Regelung schonmal erwähnt, und den vermeintlichen Grund ebenfalls. Aber was es nun wirklich bedeuten soll, interessiert mich tatsächlich. Also habe ich eben mal freundlich nach gefragt:
ich habe eine Frage:
Wenn ich die Hahnenkampstraße [1] vom Eidinghausener Kreisel her kommend in Richtung Dehme befahre, kreuzt diese nach einiger Zeit die Straße „Auf der Hude“. Diese Kreuzung ist mit dem Zeichen 102 [2] in Verbindung mit Zeichen 1008-30 beschildert. Die Straße „Auf der Hude“ ist in dem Bereich als Spielstraße mit Zeichen 325/326 [3] ausgeschildert ist. Wenn ich meine Fahrausbildung richtig erinnere, sind Spielstraßen nie bevorrechtigt.
Insofern verwundert mich vor der Kreuzung das Zeichen 102, da dies „rechts vor links“ bedingt:
„Das Zeichen darf nur aufgestellt werden vor schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts, an denen die Vorfahrt nicht durch Vorfahrtzeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im allgemeinen entbehrlich.“
Die Straße „Auf der Hude“ war in dem Bereich schon immer Spielstraße, an der „Hahnenkampstraße“ hat sich ebenfalls nichts geändert, schwer erkennbar ist die Kreuzung nicht, die Straße befindet sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft – sogar in einer 30-Zone. Warum ist dort also Zeichen 102 nebst Zusatzschild installiert worden?
Bitte erklären Sie mir die Verkehrsregelung und die Beschilderung an der Kreuzung und wie dies damit in Einklang zu bringen ist, dass sich dort jahrelang nichts geändert hat. So wie es jetzt ist, ist es für mich jedenfalls sehr verwirrend. Haben Spielstraßen neuerdings Vorang? Was passiert, wenn ich mich darauf verlasse, dass die aus der Spielstraße kommenden Verkehrsteilnehmer anhalten? Zeichen 102 hat keinen Regelungscharakter!
Das Schild wird sicher eine Reaktion auf den Unfall vom 23.08.2006 [4] sein, aber leider weiß ich nun nicht, wie ich mich verhalten soll.
Eine Antwort möchte ich bitte nicht fernmündlich, sondern bevorzugt per Mail, notfalls auch per Briefpost erhalten. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich die Antwort u.U. auszugsweise in meinem Blog veröffentlichen werde. Immerhin gibt es womöglich noch andere Verkehrsteilnehmer, die diese Schilder fehldeuten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Edler
Und deutlich schneller als ich erwartet habe, kam die Antwort:
Ihre Mail vom gestrigen Abend ist zur Beantwortung an mich weiter geleitet worden.
Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse an den straßenverkehrlichen Gegebenheiten in Bad Oeynhausen.
Und noch eines vorab: mit Ihren Ausführungen haben Sie nahezu vollständig Recht – grundsätzlich jedenfalls.
Leider sind offenbar nicht alle Verkehrsteilnehmer in den verkehrsrechtlichen Vorschriften, Bestimmungen und Regeln so bewandert wie Sie; vor einiger Zeit kam es im genannten Kreuzungsbereich immer wieder zu – teilweise schweren – Verkehrsunfällen, weil offensichtlich die Vorfahrtregelungen entweder nicht bekannt waren oder nicht beachtet wurden und die gefahrenen Geschwindigkeiten, vor allem in der Hahnenkampstraße, viel zu hoch waren.
Leider ist überdies der Kreuzungsbereich farblich und von der Pflasterung her bereits vor geraumer Zeit einheitlich gestaltet worden, was offenbar ebenfalls bei vielen Verkehrsteilnehmern dazu führte, die Straßen als gleichberechtigt anzusehen.
Aus diesen Gründen und mit Blick auf die Unfallsituation an dieser Stelle habe ich mich in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger entschlossen, dort die Vorfahrtregelung zu ändern (in Rechts-vor-Links). Zu diesem Zweck wurde nicht nur die von Ihnen genannte Schilderkombination in FR Osten in der Hahnenkampstrasse aufgestellt, zusätzlich wurde das Vz. 325 StVO (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) im südl. Teil der Straße Auf der Hude weiter in FR Süden versetzt und gleichzeitig dort ein Vz. 274.1 StVO (Beginn Tempo- 30- Zone) aufgestellt, um so kenntlich zu machen, dass der Kreuzungsbereich künftig vorfahrtstechnisch gleichrangig sein sollte.
Diese Vorfahrtänderung dort wird in Kürze im Zuge der Durchführung einer Verkehrsschau durch den zuständigen Verkehrsingenieur der Bezirksregierung Detmold auf meine Bitte hin überprüft werden.
Geeignet scheint die von hier ergriffene – zugegebenermaßen nicht alltägliche – Maßnahme jedenfalls zu sein; seit Ende August 2006 hat sich dort kein Verkehrsunfall mehr zugetragen, und überdies wird lt. telefonischer Auskunft eines im dortigen Bereich wohnhaften Bürgers von vor einigen Wochen offenbar auch langsamer und besonnener gefahren.
Ansonsten hoffe ich auch, dass § 1 StVO Beachtung findet: der Grundsatz des Erfordernisses ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme bedingt auch, dass das „Erzwingen“ der eigenen Vorfahrt nicht statthaft ist.
[Grußformel etc. entfernt]
Sehr schön. So hatte ich mir das gedacht und vermutet. Nun kann ich – da ich nun weiß, dass auch die Stadt einsieht, dass „rechts vor links“ ein probates Mittel ist um nachhaltig die Geschwindigkeit und die Unfallhäufigkeit zu senken – meine eigentliche Frage stellen.
Afaik ist das Spielstraßenschild etwas weiter nach hinten in die Straße rein gerückt. So dass anzunehmen ist, dass die Spielstraße nicht mehr an der Einmündung aufhört, sondern schon weiter davor wieder Zone 30 gilt.
Ergo, einfach langsam ran tasten und notfalls nicht auf sein Recht bestehen.
Mir zu raten langsam zu fahren ist wie Eulen nach Athen zu tragen. Ich bin das Verkehrshindernis – ich fahre exakt das, was nach Beschilderung/Verkehrslage zulässig ist. Mir war auch vor der Frage im Prinzip die Antwort klar ;-) Ich habe durchaus gesehen, dass das Schild etwas hereingerückt ist. Nur wollte ich das ganz gerne bestätigt haben, damit ich eine andere Frage stellen kann *g*
Was ist denn die ganz andere Frage? Oder ist das geheim?
Nein, natürlich nicht. Ist auch nichts Spektakuläres. Ich hab’s nur noch nicht geschrieben. Kommt noch.