"Rechts vor Links" im Dörgen

Nachdem mir von der Stadt bestätigt wurde, dass „Rechts vor Links“ die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit und die Unfallhäufigkeit merklich senkt, kann ich meine eigentliche Frage stellen:

[Grußformeln und einige Anmerkungen habe ich gekürzt, hier ist nur die zentrale Frage wieder gegeben]

… Geeignet scheint die von hier ergriffene – zugegebenermaßen nicht alltägliche – Maßnahme jedenfalls zu sein; seit Ende August 2006 hat sich dort kein Verkehrsunfall mehr zugetragen, und überdies wird lt. telefonischer Auskunft eines im dortigen Bereich wohnhaften Bürgers von vor einigen Wochen offenbar auch langsamer und besonnener gefahren …

Danke, dass Sie mir das in der Form bestätigen. Ich habe es mir im Vorfeld durchaus gedacht. Nun komme ich nämlich zu meiner eigentlichen Frage:

Warum wird diese Regelung nicht im „Dörgen“ bzw. im weiteren Verlauf der „Hahnenkampstraße“ bis zur B61 nach der Einmündundung des „Dörgen“ angewandt? Die Straße ist ebenfalls eine 30-Zone, es wird ebenfalls *deutlich* zu schnell gefahren, mir sind bisher im Dörgen/Hahnenkampstraße ebensoviele Unfälle bekannt geworden wie in der „Hahnenkampstraße“ nach dem Abzweig des „Dörgen“ (u.a. ist mir eine Dame aufgefahren ;-) und trotzdem ist die Straße durchgängig als Vorfahrtsstraße – entweder durch abgesenkten Bordstein oder durch Beschilderung) ausgewiesen.

Wie rechtfertigen Sie das? Der Dörgen hat mehr Anwohner, es wohnen reichlich kleine Kinder dort und die Hahnenkampstraße ist in westlicher Richtung nach der „Abzweigung“ zum Dörgen fast häuserfrei. Ich kann hier nicht erkennen, warum zur Verkehrsberuhigung der „Dörgen“ bzw. die „Hahnenkampstraße ab Dörgen in östlicher Richtung“ nicht ebenfalls durchgängig „rechts vor links“ wird. Vor allen Dingen: wie ist das mit §45 Abs. 1c StVO in Einklang zu bringen?

Es ist Ihnen offensichtlich bekannt, dass durch die „rechts vor links“ Regelung die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit signifikant gesenkt wird und die Unfallhäufigkeit ebenfalls zurück geht. Ist das für die Verbindung der B61 mit der Eidinghausener Straße nicht gewünscht?

Mal gucken, ob meine Bitte nach einer Änderung der Vorfahrtsregelung erkannt und umgesetzt wird :-) Ich bin skeptisch. Ebenso interessiert mich aber, warum die StVO ignoriert wird.

[Edit]:
Aufgrund eines Osterurlaubs erreichte mich die Antwort erst am 16.04.2007 (Grußformeln etc. habe ich wieder gekürzt):

… In der Hahnenkampstraße gilt ansonsten grundsätzlich „Rechts-vor-Links“; die teilweise hohen gefahrenen Geschwindigkeiten sind sowohl bei der Polizei als auch hier leider nicht unbekannt. Meinerseits wurde bereits das Aufbringen zusätzlicher Tempo-30-Piktogramme auf die Fahrbahn angeordnet, was allerdings nur durch eine Fachfirma im Auftrag des Straßenbaulastträgers tatsächlich umgesetzt werden kann (ich hoffe noch in diesem Jahr).

Die Straße Dörgen ist ein anderes Problem; die rechtliche Statthaftigkeit einer 30´er Zone ist hier nicht unumstritten. Letztlich wurde diese Regelung vor einigen Jahren auf politischen Wunsch hin umgesetzt.
Und dass die bauliche Gestaltung vieler Straßen leider nicht immer den (Sicherheits-) Wünschen der Straßenverkehrsbehörden entsprechen, ist leider ebenfalls eine Tatsache.

Sicherlich könnte vieles anders gemacht und vielleicht auch verbessert werden… ob solche Änderungen allerdings (ob hier oder in einem anderen Bereich) allgemein Anklang finden, wage ich zu bezweifeln.
Und wenn alle sich an § 1 der StVO hielten, brauchten wir die meisten anderen Regelungen gar nicht. Um-, Vor- und Rücksicht nehmen leider offenbar bei steigenden KFZ- Zulassungsuzahlen diesen gegenüber diametral ab …

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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