Tod durch Fahrradunfall
NW vom 25.10.2006 … Die Polizei geht von einer Unachtsamkeit des Radfahrers aus, die zum Sturz geführt hat. Dieser trug zum Unfallzeitpunkt keinen Helm.
… Der Fahrradfahrer, der Verletzungen im Bereich des Unterkiefers und der Lippe aufwies, war nicht ansprechbar und wurde durch den Zeugen mit erster Hilfe versorgt.
… Der Fahrradfahrer, der Verletzungen im Bereich des Unterkiefers und der Lippe aufwies, war nicht ansprechbar und wurde durch den Zeugen mit erster Hilfe versorgt.
Ohne jetzt pietätlos sein zu wollen: Sonst keine sichtbaren Verletztungen am Kopf? Und der Artikel lässt sich nicht über die genaue Todesursache aus. Welcher Radhelm schützt gegen Verletzungen der Lippe und des Unterkiefers? – Ich nehme die Antwort mal vorweg: Keiner! Es sei denn man trägt Downhillhelme beim Flanieren.
Was also – außer unreflektierte Meinungsmache – soll dieser Hinweis mit dem Helm bezwecken?
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