Impressumspflicht
Ich schreib hier ja unter meinem richtigen Namen – und daher bemühe ich mich bei den meisten Beiträgen möglichst nicht ausfallend zu werden, Unwahrheiten zu verbreiten oder gegen geltendes Recht zu verstoßen. Bisher ist mir das augenscheinlich gelungen. Wenn ich das einmal nicht schaffe, dann besteht für die Rechtsverfolgungsbehörden jedoch auch ohne eine Impressumsangabe die Möglichkeit, innerhalb kürzester Zeit meine Identität zu ermitteln. Kein Problem.
Mit dem Impressum ist es wieder wie mit allen anderen „Regelungen“. Diejenigen, die sich nicht dran halten wollen, machen es sowieso und diejenigen, die sich brav daran halten haben ihre Nachteile dadurch.
Meiner ist, dass ich zu jeder Tag- Nachtzeit angerufen werde, weil jemand wissen will, wie die Kupplung einer Vespa zerlegt wird, welcher Adapterstecker ein Pioneerradio im Volvo V40 braucht, ob ich meine Lautsprecher verkaufen möchte oder – wie eben gerade vor 5 Minuten – ob ich meine Robbie Williams DVD kopieren und nach Wien schicken möchte. Nein, will ich nicht! Und am Telefon schon mal gar nicht … Kerl, ich gehe gleich ins Bett! Um die Zeit muß man echt nicht mehr anrufen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, da legal rauszukommen. Die Professionelle: eine 0900er-Nummer.
Die Gemeine: ein Handy, das nur tagsüber erreichbar ist. Allerdings ist die Angabe der Telefon nicht zwingend erforderlich, das Urteil des OLG Hamms http://www.e-recht24.de/news/246.html ist jünger als das des OLG Kölns und dennoch rechtskräftig.
Das Abmahnrisiko für Blogger ist natürlich immer gegeben, allerdings ist durch fehlende Angaben im Impressum der Streitwert nicht sonderlich hochzutreiben, man kann sich also wehren ohne Haus, Hof, Kind und Weib verpfänden zu müssen.