Geisterfahrer ermahnen
Im Rahmen des Blitzermarathons am 04.06.2013 wurden erstmals auch Radfahrer kontrolliert. Finde ich gut, habe ich ja auch schon geschrieben. Heute wurde dann wieder einmal Polizeioberrätin Inke Pfeiffer, Leiterin der Direktion Verkehr in Minden, in der Lokalpresse zitiert. Grundsätzlich kann ich den Ausführungen auch zustimmen, aber es ist der Formulierung nach wieder sehr einseitig und geht das Problem der angeordneten Geisterfahrt nicht an.
Sehr geehrte Frau Pfeiffer,
anlässlich des “Blitzermarathons” am 04.06.2013 werden Sie in der Bad Oeynhausener Lokalpresse dahingehend zitiert, dass Fahrradfahren entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung gefährlich sei. Da stimme ich Ihnen vorbehaltlos zu und hätte gerne noch mehr und vor allen Dingen unangekündigte Kontrollen dieses Fehlverhaltens.
Ihr deutlicher Satz “Da es ja auch falsch ist!” in Bezug auf die linksseitige Nutzung, packt mir allerdings das Problem viel zu einseitig an und ist sogar an der Sache knapp vorbei. Sie behaupten, der motorisierte Verkehr rechne nicht damit, dass plötzlich jemand auf dem Geh- oder Radweg von rechts kommt. Warum nicht?
Zum einen können von dort natürlich Fußgänger kommen. Rollstuhl- und hier besonders Elektrorollstuhlfahrer dürfen selbstverständlich auch auf Gehwegen unterwegs sein und sind teilweise schneller als Radfahrer. Kinder auf Rollern sind auf Gehwegen unterwegs. Es gibt reichlich Möglichkeiten, warum man als Fahrer/Fahrerin eines KFZ auch nach rechts schauen sollte. Das Argument “damit rechnet niemand” zieht nicht – und es wurde mir vor Jahrzehnten in der Fahrschule auch anders beigebracht.
Weiterhin werden Sie mir sicher erklären können, woran denn Fahrer oder Fahrerinnen (besonders ortsunkundige) motorisierter Kraftfahrzeuge erkennen können, dass der Geh-/Radweg an einer Kreuzung oder Einmündung womöglich sogar in der falschen Richtung benutzt werden muss oder benutzt werden darf. Für beide Varianten gibt es in Bad Oeynhausen ausreichend Beispiele. Alter Postweg, Bergkirchener Straße, Kanalstraße (hier sogar mit dem besonderen Schmankerl, dass auch Mofas den Geh-/Radweg in beide Richtungen benutzen dürfen), Königstraße, Werster Straße, Weserstraße … an all diesen Straßen muss an Kreuzungen und Einmündungen damit gerechnet werden, dass Radfahrer oder sogar Mofas aus der “verkehrten Richtung” kommend auf dem Geh-/Radweg unterwegs sind.
Sie sagen aber ganz pauschal das es falsch ist. Mit dieser Aussage geben Sie ein verheerendes Signal. Der Radfahrer ist schuld. Im gleichen Artikel mit der vermeintlich beeindruckend hohen Zahl von “40% selbst verursacht” untermauert. Dass der Formulierung nach darin eingeschlossen natürlich auch die Alleinunfälle bzw. die Unfälle zwischen zwei Radfahrern sind und hier zwangsläufig ein Radfahrer Schuld sein muss, wird nicht erwähnt. Wie hoch ist der Schuldanteil der Radfahrer bei Unfällen zwischen zwei verschiedenen Verkehrsarten. Er muss ja deutlich unter 40% liegen. Und weiter: selbst 40% bedeuten, dass 60% von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht werden. Mehr als die Hälfte!
Das ändert nichts daran, dass Geisterfahren gefährlich ist. Bitte kontrollieren Sie weiter. Gehen Sie aber bitte auch auf die Kommunen zu und machen dort deutlich, dass das zwangsweise Anweisen zum Geisterfahren durch die Straßenverkehrsbehörden ebenfalls “falsch” und gefährlich ist! Dann tun Sie etwas für die Sicherheit von Radfahrern … im Moment sehe ich das leider nicht sehr deutlich.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Edler
ADFC-Ortsgruppe Bad Oeynhausen
Mitglied der Fraktion “Die Grünen” im Rat der Stadt Bad Oeynhausen
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